775 Jahre Goldberg - Festwoche vom 08.09. bis 17.09.2023
Der Festumzug der Goldberger findet am 17.09.2023 statt, der traditionell gestaltet wird. Mit dabei sind die Mildenitzer Danzlüd, die die Schweriner Festtagstracht tragen werden.
Der Festumzug der Goldberger findet am 17.09.2023 statt, der traditionell gestaltet wird. Mit dabei sind die Mildenitzer Danzlüd, die die Schweriner Festtagstracht tragen werden.
Vereinsnachrichten 01/2022 vom 05.01.2022
Ab Februar 2022 beginnt ein zusätzlicher Kindertanzkurs für Kinder ab 4 Jahre. Auch in dieser Gruppe werden kleine Singspiele, Reime und Geschichten tänzerisch umgesetzt. Tücher, Schleifen und andere Gegenstände, die eingesetzt werden, regen die Fantasie der Kinder an. So entfalten sie ihre Kreativität und lassen eigene Tänze entstehen. Fröhliche Musik regt die Kinder an, sich zur Musik zu bewegen. Erste Anmeldungen liegen bereits in der Tanzschule vor. Der Kurs beginnt ab 5 Anmeldungen. Getanzt wird jeweils mittwochs von 17 bis 17.45 Uhr.
Hier können Sie eine Probestunde vereinbaren.
Die 4. Änderung der Corona-LVO M-V vom 15.12.2021 ist am 16. Dezember 2021 in Kraft getreten.
Hier die Änderungen, die für unseren Verein wichtig sind:
Die Corona Landesverordnung M-V vom 23.11.2021 trat am 24.11.2021 in Kraft. Folgende Regeln gelten im Vereinssport, so die Informationen des Landessportbundes MV und Stadtsportbundes Schwerin. Sofern es anderslautende Regelungen gibt, werden wir Sie/Euch informieren.
hier nun der für den Vereinssport zutreffende Wortlaut der Corona-LVO-MV
Nadine, gebürtige Schwerinerin, die sich seit ihrer Kindheit mit Schwerin und Mecklenburg verbunden fühlt ist nach 18 Jahren mit ihrer Familie in ihre Heimat zurückgekehrt. Sie ist glückliche Mama und Ehefrau. Ihr Herz war immer hier in der wunderschönen Natur, dem vielen klaren Wasser und den Mecklenburgern.
Seit ihrer Kindheit ist Nadine Tänzerin aus Leidenschaft. So ist sie Fachtanzlehrerin des BDT geworden und wird in unserer Tanzschule, aber auch außerhalb, insbesondere für die Kleinsten Tanzangebote machen.
Spielerisch führt sie die Kinder an das Tanzen heran, ganz ohne Leistungsdruck.
Mit Freude und Spaß wird Rhythmus, Musikalität und Orientierung im Raum vermittelt. Dabei werden die Kinder vertrauensvoll begleitet und motoviert zu improvisieren, aber auch kleine altersgerechte Tänze zu lernen.
Kommen Sie mit auf eine phantasievolle Reise sinnlicher und sanfter Bewegungen. Genießen Sie die Geschmeidigkeit und die Anmut oder spüren Sie die kraftvolle Vibration aus Ihrer Körpermitte heraus. Schüren Sie die weibliche Glut und entfachen Sie Ihr Temperament zum Rhythmus der Trommel. Tauchen Sie ein in den Zauber des Orients oder seien Sie doch einfach nur „ganz Frau“.
Der Orientalische Tanz, der inzwischen auch zum Breitensport gehört, kann intensiv zum seelischen und körperlichen Wohlbefinden beitragen.
Im Anfängerkurs werden Sie mit den ersten Grundbewegungen und Schritten des Orientalischen Tanzes vertraut gemacht. Die Körpermitte und die Kräftigung des Beckenbodens spielen dabei eine besondere Rolle. Alle Muskelgruppen, die Wirbelsäule und Gelenke werden sanft mobilisiert und gekräftigt. Wir tanzen in bequemer Tanzkleidung, weiche Tanzschuhe sind vorteilhaft oder wer mag tanzt barfuß.
Die Corona-Landesverordnung M-V wurde mit Wirkung vom 25. Juni 2021 geändert.
Wesentliche Neuerung:
Bei niedrigen Inzidenzwerten entfallen die in der Verordnung und den Anlagen geregelten Testerfordernisse sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Freien bis auf wenige Ausnahmen.
Ob die genannten Auflagen ausgesetzt werden oder doch greifen, richtet sich nach der „ risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales“ (vgl. § 1a Absatz 1 Corona-LVO M-V). Auf der Internetseite des LAGuS findet man für jeden Tag eine „Risikogewichtete Stufenkarte“ mit der aktuellen Stufe für die jeweilige Region (Landkreis oder kreisfreie Stadt):
Auszüge aus der Landesvordung vom 27.05.2021 die uns der Landessportbund M-V am 29. Mai 2021 zur Verfügung gestellt hat.
Damit sind ab dem 1. Juni 2021 folgende Formen des Freizeit- und Breitensports möglich:
Die Ausübung von Individualsportarten von bis zu 10 Personen aus fünf Hausständen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (§ 2 Absatz 21 Satz 2 Nummer 1 i.V.m. Anlage 21 Corona-LVO M-V).
Vereinsbasierter Trainingsbetrieb in allen Sportarten und für alle Altersgruppen auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen in einer Gruppenstärke von bis zu 25 Personen einschließlich Anleitungsperson (§ 2 Absatz 21 Satz 2 Nummer 2 i.V.m. Anlage 21 Corona-LVO M-V).
Vereinsbasierter Trainingsbetrieb in allen Sportarten und für alle Altersgruppen in öffentlichen oder privaten Sportanlagen in einer Gruppenstärke von bis zu 15 Personen einschließlich Anleitungsperson (§ 2 Absatz 21 Satz 2 Nummer 3 i.V.m. Anlage 21 Corona-LVO M-V).
Bei dieser Sportausübung müssen Erwachsene einen negativen Corona-Test vorlegen; Anleitungspersonen müssen zweimal wöchentlich negativ auf eine Corona-Infektion getestet sein. Die Testpflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene (Anlage 21 Nummer 7 Corona-LVO M-V).
Der Landessportbund MV informierte uns im Rundschreiben vom 18.05.2021 darüber, dass die Landesregierung MV den Vereinssport weiterhin untersagt hat. Dagegen protestieren wir und rufen unsere Mitglieder und Eltern auf, uns dabei zu unterstützen. Der Landessportbund MV hat dazu eine Petition gestartet.
Uns ist durchaus bewusst, dass Petitionen geduldiges Papier sind und können auch abgelehnt werden. Eine lautstarke Protestaktion halten wir für wirkungsvoller und wir haben das an den Stadtsportbund Schwerin herangetragen. Diese Ansicht vertreten auch noch andere Vereine. Trotzdem bitten wir alle Mitglieder und Eltern diese Petition zu unterstützen.
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