Öffnung der Tanzschule mit Corona Schutz Maßnahmen
Liebe Eltern und Mitglieder,
der Landes- und Stadtsportbund informiert seine Mitglieder sehr zeitnah über die aktuellen gesetzlichen Verordnungen zum Umgang mit den Corona-Schutz-Maßnahmen.
Am 25.05.2020 dürfen wir unter Einhaltung vorgeschriebener Maßnahmen unserer Räume wieder für die Mitglieder öffnen.
In der Zweiten Verordnung der Landesregierung MV vom 19.05.2020 (Zweite-Corona-Übergangs LVO MV) ist die Regelung der Öffnung von Sportbetrieben und Tanzschulen geregelt. Da ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten ist, können wir leider noch nicht mit den Kinderkursen beginnen. Soweit es hier Änderungen gibt oder uns vorliegen, werden wir alle Eltern umgehend informieren.
Im Namen des Vereines danken wir allen Eltern und Mitgliedern, die durch die Weiterzahlung der Mitgliedsbeiträge den Fortbestand der Tanzschule gesichert haben.
Ich hoffe wir sehen uns bald alle gesund wieder.
Herzliche Grüße
Marita Kruse
hier geht es zu den Gesetzten und Verordnungen der Corona-Schutzmaßnahemen der Landesregierung MV