Öffnung der Tanzschule mit Corona Schutz Maßnahmen
Liebe Eltern und Mitglieder,
der Landes- und Stadtsportbund informiert seine Mitglieder sehr zeitnah über die aktuellen gesetzlichen Verordnungen zum Umgang mit den Corona-Schutz-Maßnahmen.
Am 25.05.2020 dürfen wir unter Einhaltung vorgeschriebener Maßnahmen unserer Räume wieder für die Mitglieder öffnen.
In der Zweiten Verordnung der Landesregierung MV vom 19.05.2020 (Zweite-Corona-Übergangs LVO MV) ist die Regelung der Öffnung von Sportbetrieben und Tanzschulen geregelt. Da ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten ist, können wir leider noch nicht mit den Kinderkursen beginnen. Soweit es hier Änderungen gibt oder uns vorliegen, werden wir alle Eltern umgehend informieren.